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Artenschützer Gerd Schumann informiert Jäger über Isegrim


 
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Hier liegt der Hund begraben! :: Jagdschein ohne "Jagd" ! (mal was anderes ...)  
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Tinis



Anmeldungsdatum: 17.12.2007
Beiträge: 353

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BeitragVerfasst am: 19 Feb 2009 12:16    Titel: Artenschützer Gerd Schumann informiert Jäger über Isegrim Antworten mit Zitat

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11436048/60889/Artenschuetzer-Gerd-Schumann-informiert-Jaeger-ueber-Isegrim-Kein.html

Interessant finde ich folgendes:
Zitat:
Als sich unlängst der Elch eingefunden habe, waren die Jäger erfreut, dass er hier zu Lande ein natürliches Umfeld vorfinde. „Nur beim Wolf reagieren sie anders.“


Na, warum wird denn blos der Elch akzeptiert??? Very Happy

_________________
"Ich fürchte, die Tiere betrachten den Menschen als ein Wesen ihresgleichen, das in höchst gefährlicher Weise den gesunden Tierverstand verloren hat."
(Friedrich Nietzsche)
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CindyCandy7



Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 417
Wohnort: Teupitz

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BeitragVerfasst am: 19 Feb 2009 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Warum?? Weil er ein Pflanzenfresser ist.
Habe noch was gelesen:Jagdhund und Wolf-wenn der Jagdhund einen Wolf begegnet...Ich werde meinen Jagdhund bestimmt nicht einbüßen!?
Naaa-was heißt das wohl ?? Shocked
Und wieder ist eine Lücke gefunden Sad

_________________
Traurig schauen meine Augen-der Mensch sagt ´´ böser Wolf ``zu mir.
Dabei kann er zum Bösen taugen-viel mehr noch als ein wildes Tier.
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Waldschrat



Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 196
Wohnort: Hannover

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BeitragVerfasst am: 19 Feb 2009 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

so, so, der herr weigel ist also nicht bereit seinen hund zu opfern...na, kann man ja irgendwie auch verstehen.
was ich aber nicht verstehe, bei jeder nachsuche auf schwarzwild und hirsch riskiert er ganz bewust das leben
seines hundes.
also herr weigel, ball flach halten: die wahrscheinlichkeit, das ein keiler ihren waldi in die ewigen jagdgründe
schickt ist um ein vielfaches höher als die einer wolfsattacke

grüße vom waldschrat
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Lutra



Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 366
Wohnort: Pulsnitz

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BeitragVerfasst am: 19 Feb 2009 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Torsten Fritz von der Jagdbehörde des Kreises Potsdam-Mittelmark forderte, den Wolf dem Jagdrecht zu unterstellen, „um Einzeltiere aus dem Bestand zu entnehmen, bevor es zu illegalen Abschüssen kommt“.


Zitat:
„Mit einem gewissen Besatz können wir leben.“


Ziemlich großspurig, die Herren. Da ist noch kaum einer da, schon denken sie ans "Entnehmen" und erklären großzügig einen "gewissen Bestand" als tolerierbar. Typisch...
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 19 Feb 2009 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, was Herr Fritz da sagt ist doch "Abschiessen werden wir die Wölfe so oder so, also könnt Ihr es auch gleich legalisieren" Rolling Eyes
_________________
"Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte
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Grauer Wolf
Gast





BeitragVerfasst am: 23 Feb 2009 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, es wird höchste Zeit, daß der, der ein unter strengem Schutz stehendes Tier tötet (nicht nur der Wolf), nicht mehr mit einer Geldstrafe davonkommt, sondern ohne Bewährung einfährt. Das könnte durchaus mal nur für 2 oder 3 Monate sein, als Warnschuß Cool sozusagen. Zeit zum Nachdenken, ob die Lebewesen in unserer Natur, vor allen Dingen unter Artenschutz stehende, nur zum Abknallen da sind...

Gruß
Grauer Wolf
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 23 Feb 2009 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

@Grauer Wolf: Das wird nach der bis langen Rechtsprechung leider bei einer "Ersttat" nicht möglich sein, weil die Verhältnismäßigkeiten im Vergleich zu anderen Straftaten gewährt werden muss. Und so lange der Wolf als " Sache" behandelt wird, wird sich da auch so schnell nix ändern....leider.
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Marsupial Wolf



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 251
Wohnort: Pfalz

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BeitragVerfasst am: 23 Feb 2009 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist man in anderen Ländern schon einen Schritt weiter:
Wenn jemand in China einen Panda-Bären wildert, oder in Kenia eines der letzten Nashörner kommt der nicht so einfach davon...(sofern er erwischt wird natürlich).
Ich bin sicher, dass man auch bei uns nur mit harten Strafen weiterkäme, da es ja in großen Teilen der Jägerschaft kein Unrechtsbewusstsein gibt. ("Mein Revier, meine Rehe, und die hat mir kein Raubtier zu holen.")

Gerade vor kurzen das folgende Zitat gehört: "Sch... Füchse - die holen MIR MEIN Niederwild"..
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Grauer Wolf
Gast





BeitragVerfasst am: 24 Feb 2009 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Jens hat folgendes geschrieben:
@Grauer Wolf: Das wird nach der bis langen Rechtsprechung leider bei einer "Ersttat" nicht möglich sein, weil die Verhältnismäßigkeiten im Vergleich zu anderen Straftaten gewährt werden muss. Und so lange der Wolf als " Sache" behandelt wird, wird sich da auch so schnell nix ändern....leider.

Sachlich betrachtet hast Du natürlich recht, aber wünschen darf ich's mir doch... Wink

Aber was die "Sache" angeht... Eigentlich sind Tiere doch als "Mitlebewesen" eingestuft, nicht als Sache (§90a BGB), werden aber trotzdem noch weitgehend so behandelt. Im Grunde ist doch dann die ganze Rechtsprechnung inkonsistent... *grübel*

Gruß
Grauer Wolf
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 24 Feb 2009 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

BGB §90a hat folgendes geschrieben:
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

TierSchG §1 hat folgendes geschrieben:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Tiere sind keine Sachen, sondern "Mitgeschöpfe", werden aber als Sachen behandelt. Schon lustig.

Ein möglicher Grund: Warum alle Gesetze doppelt machen? Es gibt Gesetze für Menschen und welche für Sachen. Bevor man nun extra noch welche für Tiere macht (was einen ungeheuren Aufwand bedeuten würde), kopiert man einfach jene für die Sachen und fertig...

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MesCalinum



Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 90

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BeitragVerfasst am: 24 Feb 2009 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

An sich ist das seltsam. Wer einen Wolf hier bei uns tötet, der verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Berner Konvention. Beim Wolf handelt es sich immerhin um eine streng geschützte Art.
Wie hoch war denn die Geldstrafe, die bisher verhängt wurde?
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 24 Feb 2009 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem geschossenen Wolf in Lüchow-Dannenberg wurden Strafen von 12.800 Euro und 4.000 Euro verhängt. Da allerdings eine Berufung einberufen wurde, sind diese Urteile noch nicht rechtskräftig.
_________________
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MesCalinum



Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 90

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BeitragVerfasst am: 24 Feb 2009 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beträge wirken schon sehr niedrig. Muss mal schauen, ob ich irgendwo erfragen kann, was es an Mindest- und Höchststrafen geben kann.
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 24 Feb 2009 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bußgelder sind schon ziemlich hoch angesetzt, deshalb haben die beiden Verurteilten ja wohl auch Widerspruch eingelegt.
Im Prozeß vor dem Amtsgericht, kann es durchaus möglich sein, dass die Geldbussen in eine geringere Geldstrafe umgewandelt werden, weil im Urteil auch immer die wirtschaftliche Situation der Angeklagten berücksichtigt werden muss. Beim Bußgeldverfahren ist das so nicht der Fall. Bleibt aber zu hoffen, dass bei einer Verurteilung durch das Amtsgericht es zu mindestens 60 Tagessätzen kommt. Sollte das Urteil unter 60 Tagessätze fallen, könnte von den beiden Schützen nicht einmal der Jagdschein eingezogen werden.
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CindyCandy7



Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 417
Wohnort: Teupitz

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BeitragVerfasst am: 25 Feb 2009 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke ,das Mindeste wäre den Jagdschein eizuziehen ,das tut sicher mehr weh ,als eine Geldstrafe-vor allem bei einem Jäger.
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Traurig schauen meine Augen-der Mensch sagt ´´ böser Wolf ``zu mir.
Dabei kann er zum Bösen taugen-viel mehr noch als ein wildes Tier.
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