Nina hat geschrieben:Ich halte den Haustierabschuss in Form des "Jagdschutzes" grundsätzlich für antiquiert, da das Schiessen auf laufende Haustiere dem Tierschutzgesetz widerspricht und eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme darstellt.
Jagdschutz ist in letzter Zeit sehr unpopulär geworden, auch deswegen weil es heute weit mehr Haushunde gibt, die ihren Haltern mehr bedeuten, als der wildernde Hofhund anno dazumal.
Nina hat geschrieben:Derart gefährliche Eingriffe im öffentlichen Raum sollten zudem jenen Personengruppen vorbehalten bleiben, die zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben mehrjährig ausgebildet sind, die ihre Schießfertigkeiten in regelmäßigen Schießtrainings beweisen müssen und auch regelmäßig gesundheitliche Untersuchungen durchlaufen - wie die Polizei.
Ich glaube du hast eine etwas optimistische Vorstellung von der Schießleistung unserer Gesetzeshüter (keine bößwillige Unterstellung, wurde mir stattdessen von jmd. versichert, der sein halbes Leben in dem Verein verbracht hat). Wenn die betreffenden Beamten nicht gerade in einer Sonderabteilung sind oder nebenbei privat Sportschießen, ist es nicht allzu weit her mit Training, jagdlich-relevante Waffen kommen überhaupt nicht vor. Für den Fall, dass der zuständige Pächter (die erste Wahl in den meisten Situationen) nicht erreichbar ist und es drängt, haben die meisten Polizeiwachen in Bayern allerdings ein G3 in .308 Win. bereitstehen. Zumeist geht es dabei um ausgebüxtes Nutzvieh. Der Polizist im verlinkten Artikel hatte nur eine MP in 9mm Para, alles andere als optimal für ein Rind, besonders wenn er nicht dafür geschult ist.
http://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/e ... 58459.html
Nina hat geschrieben:Zudem regelt man zivilrechtliche Auseinandersetzungen in anderen Bereichen [...]
Man stelle sich vor, dass ein Grundstückseigentümer per Gesetz ermächtigt wäre, im Sinne eines "Grundstücksschutzes" einem irrtümlich in seiner Einfahrt parkenden PKW als erste und sofortige Maßnahme die Reifen zu zerstechen, die Scheiben einzuschlagen und das Fahrzeug in Flammen aufgehen zu lassen
Der Quervergleich Jagdschutz und "Reifen zu zerstechen, die Scheiben einzuschlagen und das Fahrzeug in Flammen aufgehen zu lassen" zwecks Grundstücksschutz ist Murks.
Wenn schon, dann: Die Feldspritze eines Landwirts hat eine Fehlfunktion, Herbizid tritt aus. Der Nachbar kann seine teuren Bonsai-Bäume (=Wild) im angrenzenden Garten nur retten, indem er den Oldtimer-Trecker des Nachbarn (=wildernder Hund), der die Spritze antreibt, zerstört. Der Trecker ist ein Unikat und zudem Erbstück vom verblichenen Vater des Bauern.
- Das beste was mir auf die schnelle einfiel und dem Thema nahe kommt.
Nina hat geschrieben:Hunde sind auch Steuerzahler und 5 Mio. Hundebesitzer in Deutschland sind eine Interessengruppe [...] verordneter Leinenzwang allein auch eine phantasielose Maßnahme, die Hundebesitzer und ihre Tiere gängelt, ohne eine sinnvolle Alternative anzubieten - denkbar wäre die flächendeckende Bereitstellung von großzügigen Freilaufflächen und Hundewäldern, in denen Hund nach Lust und Laune auch in der Brut- und Setzzeit frei laufen und mit Artgenossen toben kann.
Auch ein Hund, der sich im Normalfall zu 99% abrufen lässt, kann sich in einer spannenden Situation schon mal [...]
Da hier fremder Grund betreten werden darf, unter Umständen sogar ohne Leine, hat es der deutsche Hundehalter im internationalen Vergleich noch gut. Belgien hat absolute Leinenpflicht, Holland ebenfalls weitestgehend,
die USA sowieso. Zusätzliche Freilaufflächen und Hundewälder kann man nur untertützen.
Nina hat geschrieben:Das heißt nicht, dass ich wildernde Hunde gutheiße, aber Aufklärung, Geldstrafen und Sachkundenachweise sollten hier eher das Mittel der Wahl sein.
Ich pesönlich würde auf polizeiliche Ordnungsgelder (natürlich kombiniert mit angemessener Entschädigung für den Pächter) setzen, der potentielle bzw. tatsächliche Schmerz in der Brieftasche ist, wenn er polizeilich konsequent verfolgt wird, meines Erachtens hinreichend. Einen extra Sachkundenachweis würde ich den Hundehaltern nicht zumuten wollen.
Für den Jagdschutz-Paragraphen wäre mein Vorschlag, ohne diese praxisfernen Unterpunkte á la "Einwirken auf ermittelbare Halterinnen und Halter", das ist Aufgabe der Behörden (und auch ohne den ge-gender-ten Augenkrebs):
Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen
(1) Der Jagdausübungsberechtigte und anerkannte Jagdaufseher darf in seinem Jagdbezirk Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und diese gefährden, mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde töten
(2) [...]
Was die Katzen angeht besteht ist das "Paderborner Modell" anzustreben, über dessen Vorteilhaftigkeit besteht, man glaubt es kaum, Einigkeit sowohl bei
Tierschutz- als auch den
Jagdverbänden. Über den Einfluss Katzen auf die Fauna wird ja kontrovers gestritten, wobei es mir durchaus plausibel erscheint, dass es negative Auswirkungen geben kann. Dass während alldem die Wildkatze erfreulicherweise unsere Wälder wieder zurückerobert sollte man auch nicht vergessen.
[...] wird von der Stadt Paderborn als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Paderborn vom 22.09.08 mit Zustimmung der Bezirksregierung Detmold vom 30.07.2008 für das Gebiet der Stadt Paderborn folgende Verordnung erlassen:
[...]
(4) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
(5) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 16 unberührt.
Gruß
Timber