Mit der Aktion wollte er gegen die aktuelle Wolfspolitik protestieren.
Wer bekäme da nicht Mitleid mit dem schwer gebeutelten Mann?Gegen die Tyrannei der Wölfe will Schäfer Ingo Stoll ein Zeichen setzen. Vier Schafe fielen einem Wolfsangriff zum Opfer. [...] Die Gefahr des Wolfes soll jeder sehen. Also stellt er kurzerhand seine toten Tiere in der Stralsunder Innenstadt zur Schau. [...] Für ihn besteht kein Zweifel: Nur Wölfe können fähig sein, seinen geliebten Tieren einen solchen Schaden zuzuführen.
Dass Ingo Stoll jetzt auf diesem Wege die Öffentlichkeit sucht, ist seiner Meinung nach nur konsequent. Schließlich gäbe es niemanden, der ihm helfend zur Seite stehen würden. So vermisse er die Unterstützung, die er vom Land Mecklenburg-Vorpommern erwartet. Nicht nur seine Schafherde sei bedroht. Die Wölfe würden jetzt sogar seine Existenz aufs Spiel setzen, wenn nichts gegen die wilden Raubtiere unternommen werde.
az online, 06.05.2021: Makabre Protestaktion - Ihm reicht‘s mit den Wölfen: Schäfer legt tote Schafe in Innenstadt ab https://www.az-online.de/deutschland/ih ... 97737.html
Allerdings stellt sich die Sachlage dann aber doch etwas anders dar - nur erscheint eine solche Aufklärung selten korrigierend in den Medien.
Hintergründe liefert eine Pressemitteilung von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
Man lese und staune Teil 1: Der Schäfer erhielt bereits 90.000 Förderung:
Man lese und staune Teil 2: Es fehlte der Herdenschutz!Die Klage: „Niemand hilft uns“ ist unbegründet. Dennoch wurde sie, ohne die Hintergründe zu recherchieren, von Medien und dem Bauernverband widergegeben. Es ist unaufrichtig, wenn der Schafhalter die fast 90.000 Euro unterschlägt, die er seit 2017 in Form von Fördergeldern vom Land erhalten hat.
Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Pressemitteilung Nr.123/2021 vom 05.05.2021: Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf https://www.regierung-mv.de/Landesregie ... mitteilung
Man lese und staune Teil 3: Der Halter hat mögliche Leistungen von sich aus nicht in Anspruch genommen.Der Verlust der Tiere wird ausgeglichen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass ein Wolf als Verursacher festgestellt werden muss. Und dazu gehört, dass ein Grundschutz für die Tiere gegeben sein muss. Beides ist in dem aktuellen Fall nicht gegeben. Der Nachweis eines Wolfangriffs ist noch nicht erfolgt, der Zaun ist überaltert, führt keinen Strom und ist an verschiedenen Stellen niedergedrückt. Ich frage an dieser Stelle, wo bleibt die Verantwortung des Halters für den Tierschutz?
Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Pressemitteilung Nr.123/2021 vom 05.05.2021: Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf https://www.regierung-mv.de/Landesregie ... mitteilung
Man lese und staune Teil 4: Ministerium sieht keine rechtliche Möglichkeit für WolfsregulierungWenn es jedoch zum Schlimmsten kommt, können Tierarztkosten gefördert werden. Ebenso Transportkosten für die Tierkörperbeseitigung. Das hat der Halter nicht in Anspruch genommen und stattdessen gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz verstoßen und die toten Schafe in der Fußgängerzone entladen.
Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Pressemitteilung Nr.123/2021 vom 05.05.2021: Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf https://www.regierung-mv.de/Landesregie ... mitteilung
Und last but not least: Auch das Ministerium hat inzwischen erkannt, dass seitens der Wolfsjagdforderer "Stimmungsmache" betrieben wird:Es ist rechtlich nicht möglich, den Bestand zu regulieren. Das weiß auch der Bauernverband, wird aber nicht müde, dies trotzdem täglich zu fordern.
Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Pressemitteilung Nr.123/2021 vom 05.05.2021: Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf https://www.regierung-mv.de/Landesregie ... mitteilung
Dennoch wünsche ich mir ein Mindestmaß an Sachlichkeit. [...] Aber mit Polemik, Halbwahrheiten und gegenseitigen Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. [...] Ich wünsche mir, dass die Stimmungsmache aufhört und wir zu einer Versachlichung der Debatte kommen. Möglich sind Tötungen von Wölfen in begründeten Einzelfällen. Werden Gründe geliefert und Anträge gestellt, kann gehandelt werden. Schockierende Aktionen in Fußgängerzonen spielen in diesem Prozess zum Glück keine Rolle“, so Backhaus abschließend.
Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Pressemitteilung Nr.123/2021 vom 05.05.2021: Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf https://www.regierung-mv.de/Landesregie ... mitteilung