"Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein
balin
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Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Beitrag von balin »

Hier mal das rechtliche Umfeld für den Weidehalter und seine Zäune:
http://www.rinderzucht-bb.de/fileadmin/ ... 112010.pdf
Der Hobbyhalter ist vor dem Hintergrund immer im Nachteil, weil für ihn die Gefährdungshaftung gilt.
Wie der Wolf als Ausbruchsursache einzuordnen ist, müßte man mal speziell bei einer Versicherung nachfragen.
Bis auf weiteres dürfte das hier gelten:
§833
BGB Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper
oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist
derjenige, welcher ein Tier
hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht
tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier
verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit
oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt
ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsich-
tigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
beachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Bitte drüber nachdenken! Das ist nicht so einfach und hat auch viel damit zu tun, wer die Beweislast hat.
balin
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Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Beitrag von balin »

Hier eine Stellungnahme aus der Versicherungsbranche
http://www.gdv.de/2014/11/wer-fuer-scha ... -aufkommt/
Habe ich aus dem Schafforum.
Danke Elli!
Wer genau ließt bemerkt etwas. Wenn der Tierhalter alle Vorsicht und Sorgfaltspflicht hat walten lassen, dann zahlt die Versicherung nicht!
Absolut widersinnig Wohlgemerkt, es geht hier um einen Ausbruch der von Wölfen verursacht ist.
Es stimmt hier was nicht im Staate Deutschland.
Für Faulpelze hier nochmal das vielsagende Kurzzitat:

"Schäden von Nutztieren sind versicherbar

Nutztierhalter müssen für die Schäden aufkommen, die anderen Personen beispielsweise durch den Ausbruch ihrer Tiere entstehen. Erschreckt ein Wolf beispielsweise Rinder oder Schafe so heftig, dass sie das Weite suchen und auf der „Flucht“ kommt es zum Schaden, kann das ein Fall für die Betriebshaftpflicht sein. Denn Nutztierhalter haften für solche Schäden, falls sie bei der Beaufsichtigung der Tiere die notwendige Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. Ob der Ausbruch des Nutztieres dann durch einen Wolf verursacht wurde oder nicht, beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht."

Es handelt sich hier um eine Pressmitteilung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft
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charlie
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Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Beitrag von charlie »

Nun, so falsch ist die Auffassung der NRW-Landesregierung gar nicht. :roll: Bekannt ist doch, und das hat sich offenbar bis in die Politik rumgesprochen, dass heut zu Tage Alles und Jedes dem Wolf "untergejubelt" und Entschädigung verlangt wird. Dabei hat es Schafrisse durch Hunde, Ausbrüche von Rindern, Schafen und Pferde schon immer und zu allen Zeiten gegeben ... nur jetzt gibts hier und da auch den Wolf, und bestimmte Kreise haben halt ein besonderes Interesse daran Stimmung zu machen und sich als die "Beschützer" der Landwirte / Tierwirte aufzuspielen ... ein Schelm, wer böses dabei denkt ;)
Gruß
Charlie

"Was immer den Tieren geschieht, geschieht bald auch den Menschen."
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SammysHP
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Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Beitrag von SammysHP »

Die Festlegung des Wolfs(erwartungs)gebiets ist wirklich etwas sonderbar und wenig flexibel. Die Zahlung sollte man viel mehr davon abhängig machen, ob es wirklich ein Wolf war und wenn es außerhalb des bekannten Gebiets war, dann natürlich erst recht zahlen (vorausgesetzt, ein Wolf konnte nachgewiesen werden).
Grauer Wolf

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Beitrag von Grauer Wolf »

Das Problem ist, daß Wölfe sich einfach nicht an die Verwaltungsstrukturen der Menschen halten wollen. Unverschämt aber auch... :mrgreen:
Manchmal habe ich den Verdacht, daß die Sesselwarmhalter in den Behörden sich unter dem Begriff "Wildtier" und in diesem Fall bezüglich der Mobilität einfach nichts vorstellen können... :p

Gruß
Wolf
LarsD

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Beitrag von LarsD »

SammysHP hat geschrieben:Die Festlegung des Wolfs(erwartungs)gebiets ist wirklich etwas sonderbar und wenig flexibel. Die Zahlung sollte man viel mehr davon abhängig machen, ob es wirklich ein Wolf war und wenn es außerhalb des bekannten Gebiets war, dann natürlich erst recht zahlen (vorausgesetzt, ein Wolf konnte nachgewiesen werden).
Hat jemand von Euch sich mal die Mühe gemacht und die Richtlinie gelesen? http://www.umwelt.niedersachsen.de/down ... .2014_.pdf

Da gibt es reichlich Passagen, bei denen man sich an den Kopf greift. Aber ich finde die Stelle nicht, mit der Entschädigungen für Wolfsrisse nur innerhalb einer bestimmten Flächenkulisse festgeschrieben werden. Solche Formulierungen gibt es nur für die Förderung von Präventionsmaßnahmen. Auch das ist angesichts der Mobilität von Wölfen und der Dynamik beim Anwachsen der Population reichlich blödsinnig ... aber das ist eine andere Baustelle.

Vielleicht warten wir einfach mal ab, bevor wir hier in den Chor der Entrüstung einstimmen. Kann gut sein, dass da ein Büromenschlein aus Angst vor zusätzlicher Arbeit die Richtlinie etwas eigenwillig interpretiert hat. Dann dürfte die Richtigstellung relativ kurzfristig erfolgen.
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Wolfsblut
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Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Beitrag von Wolfsblut »

SammysHP hat geschrieben:Die Festlegung des Wolfs(erwartungs)gebiets ist wirklich etwas sonderbar und wenig flexibel. Die Zahlung sollte man viel mehr davon abhängig machen, ob es wirklich ein Wolf war und wenn es außerhalb des bekannten Gebiets war, dann natürlich erst recht zahlen (vorausgesetzt, ein Wolf konnte nachgewiesen werden).
Das gibt es auch in Sachsen. Daran ist nun nichts sonderbar.

Das Problem in den Artikel ist, jeder der bis 3 zählen kann wird es auch erkennen, das es darum geht das dort eine Zahlung erbracht werden soll obwohl es kein Nachweis über den Wolf gibt: Weder ob er dort gerissen hat, noch das er dort durch die Gegend streift. Da wurde eine DNA Probe genommen und auch eingescheckt. Ist sie ausgewertet und die Probe ist positiv, sprich es kann einwandfrei nachgewiesen werden das der Wolf da gewütet, so wird es auch Entschädigungszahlungen geben. Das es vorher kein Geld gibt es logisch. Das Land erbringt doch keine Leistung im Vorfeld,am Ende waren es streunende Hunde oder anderes Getier. Hier wird gezielt Stimmung gemacht, nicht mehr.
balin
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Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Beitrag von balin »

Die Sorgen der Schäfer kann man eigentlich nachvollziehen, einfach, weil sie noch keine Routine mit den Wölfen haben. In dem Artikel stimmt aber eines nicht, bzw man muß es einfach klarstellen.
Beim Hobbyhalter zahlt die Haftpflichtversicherung in jedem Fall auch für Schäden, die durch einen vom Wolf verursachten Ausbruch entstanden sind. Da werden aufgrund der vom Gesetzgeber festgelegten Gefährdungshaftung die Schafe immer als "Schuldige" angesehen.
Beim Nutztierhalter, also beim Berufsschäfer, zahlt die Haftpflichtversicherung aber nicht, wenn der Tierhalter nachweisslich alle Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Das ist ein riesiger Unterschied und deshalb nochmal den Link des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft zu den vom Wolf verursachten Ausbrüchen.
http://www.gdv.de/2014/11/wer-fuer-scha ... -aufkommt/
Ich würde keinem Tierhalter empfehlen, über solche Informationen einfach hinweg zu lesen.
Wenn der Tierhalter alles richtig gemacht hat, dann dürfen die Toten auf der Autobahn ihre Begräbniskosten selber bezahlen. Dem Wolf kann es egal sein, aber man kann sich die Gerichtskosten vorstellen, weil wir heutzutage immer einen Schuldigen brauchen.
Diese Versicherungsregel nützt niemandem ausser den Rechtsanwälten und sollte durch eine freiwillige Leistung des Staates ergänzt werden.
Nochmal! Das ist keine Lapalie, nein, das betrifft den Kern der möglichen Akzeptanz des Wolfes bei den Tierhaltern.
Ich wehre mich dagegen, wenn jemand da etwas leichtfertig wegdiskutieren will.
Zufällig lebe ich in der Realität und weiss, was was bedeutet.
Wenn ein Tierhalter in so einem Fall mal Beratung braucht, dann kann er sich gerne mit mir unterhalten. Ich habe schon einige "Schlachten" hinter mir und würde mein KnowHow auch weitergeben.
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