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"Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 26. Nov 2014, 15:49
von LarsD
Es scheint vollbracht! Auch Niedersachsen hat nun eine Richtlinie zur Entschädigung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen: http://www.umwelt.niedersachsen.de/star ... 29504.html

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 26. Nov 2014, 16:04
von Grauer Wolf
Klingt doch ganz vernünftig, soweit ich dieses Bürokratendeutsch richtig verstanden habe. Hauptsache, es fördert die Akzeptanz der Grauen...

Gruß
wolf

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 26. Nov 2014, 22:39
von harris

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 26. Nov 2014, 22:45
von Lutra
Das Gleiche wie in Sachsen, nur paar Jahre später. Es lebe die Kleinstaaterei!

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 26. Nov 2014, 23:58
von SammysHP
Und natürlich kommen auch schon die ersten Beschwerden zu der neuen Richtlinie:
http://celleheute.de/angermann-richtlin ... eit-genug/

Der Wolf scheint übrigens ein beliebtes Thema bei Herrn Angermann zu sein.

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 28. Nov 2014, 08:01
von balin
So unrecht hat der Herr Angermann nicht. Meine Tiere leben auch in direkter Nähe zu größeren Verkehrswegen und ich habe vor einem panischen Ausbruch wesentlich mehr Angst als vor einem gerissenen Kalb. Weil ich schon Prozesse wegen Flurschadens hinter mir habe, kenne ich die Problematik. Das ist eine Baustelle, die auch das rechtliche Umfeld für die Tierhalter mit betrifft.
Sorgfaltspflicht einerseits und höhere Gewalt andererseits.
Dummerweise sehen Wölfe manchmal wie Hunde aus und was ist, wenn der Wolf keine Beute gemacht hat, aber ein paar Kühe an der Windschutzscheibe kleben?
Bitte auch mal in den Tierhalter hineinversetzen! Ich glaube nicht, daß es wegen der Umkehr der Beweislast zu einem kollektiven Betrug zu Lasten der Wölfe kommen würde. Die deutsche Mentalität gibt das bei einer so verwurzelten Berufsgruppe einfach nicht her.

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 29. Nov 2014, 11:51
von Lutra
Balin, mal ne Frage. Habt ihr Landwirte nicht so was wie eine Haftpflichtversicherung? Jeder kleine Handwerker hat das doch.

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 29. Nov 2014, 14:33
von balin
Mal unabhängig von der Haftplichtversicherung, die es natürlich gibt, ich habe meine Herde nicht gerne auf der Strasse oder auf den Gleisen.
Bis jetzt habe ich die kleinen Sachen immer selber bezahlt oder auf Kulanz geregelt. Ich finde das besser für den Umgang miteinander. Damit zeige ich, daß ich im Prinzip selber für die Güte meiner Zäune einstehe. Wenn man aber Menschen hat, die die Zäune abbauen oder eben auch Wölfe, dann scheide ich als Verursacher des Schadens eigentlich aus. Das ist dann ein rechtliches Problem, daß unabhängig von der Existenz einer Haftpflicht geregelt werden muß. Und wenn die Haftpflicht bei Wölfen im Sinne höherer Gewalt zahlt, dann finanziere ich das immer noch
über meine Beiträge und bleibe auf den eigenen Verlusten sitzen.
Eine Katastrophe ist das also in jedem Fall und bei mir wären es nur ein paar Schritte dahin.
An den Autobahnen gibt es ziemlich flächendeckend Wildzäune aussenrum, weil man etwas kapiert hat.
Es wäre schön, wenn man im Zusammenhang mit den Wölfen und den Weidetieren da auch einen Schritt weiterkommt. Der Wolf relativiert viele Zäune und meiner Meinung nach geht es vor allem um Vorbeuge, nicht um nachträgliche Regelung über Haftung.
Zur Zeit stecke ich mitten drin in der Problematik, weil die Bahnlinie nächstes Jahr wieder in Betrieb genommen wird. In dem Zusammenhang habe ich schon eine Menge Briefe geschrieben und ich könnte auch benennen, wo bei solchen Fällen die Versager sitzen.
Das haue ich ihnen um die Ohren, wenn wirklich mal was passiert.
Ich hoffe, es kommt nie soweit!

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 29. Nov 2014, 16:49
von Lutra
Mit den ausbrechenden Herden ist das sicher ein Problem. Das gibts ja auch ohne Wolf schon mehr als genug inklusive schwerer Unfälle.

Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen

Verfasst: 29. Nov 2014, 20:26
von LarsD
Die spannende Frage ist, wann die Haftpflichtversicherung greift. Wenn die Herde ausbricht, weil Wolf/Wölfe sie in Gang gebracht haben, liegt keinerlei Verschulden des Viehhalters vor - daher wird die Versicherung sehr wahrscheinlich nicht zahlen und ggf. Ansprüche gegen den Versicherten vor Gericht abwehren. Gelingt das, ist der Viehhalter vergleichsweise fein raus. Der Geschädigte bleibt aber auf dem Schaden sitzen.
Muss die Versicherung hingegen zahlen, kommt die Nummer mit den Beiträgen oder der Kündigung des Vertrages. Letzteres wäre der Gau für einen Viehhalter.