Wolf greift Jäger an ...

Über freilebende Wölfe in Deutschland.
LarsD

Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von LarsD »

Wolfsblut hat geschrieben:Wenn man schon von ihm lesen muss, das er behauptet, jagen ohne Jagdschein, wäre keine Wilderei (nach § 292 StGB), so kann man ihn einfach nicht ernst nehmen. Er schreibt viel, belegt seine Aussagen allerdings nicht.
Das schreibt er für Menschen, die das nötige Hintergrundwissen haben, um es begreifen zu können. Er kann dabei nur schwerlich verhindern, dass Menschen von Deinem Schlag trotzdem mitlesen und überfordert sind. Daraus kannst Du ihm aber keinen Vorwurf machen ... ;-)
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SammysHP
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von SammysHP »

Habt ihr das nun geklärt und könnt zum Thema zurück kommen oder muss ich hier dicht machen?
Alpenwolf
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Alpenwolf »

LarsD hat geschrieben: Stimmt, aber verrätst Du mir bitte, warum Du Deine Statements hier alle in diesem extrem überheblichen Unterton abfasst? Hältst Du den Rest der Userschaft hier durch die Bank für Vollidioten?
Im Gegenteil, ich halte die Userschaft hier sogar für ausgesprochen hochkarätig, auch wenn man nicht immer der selben Meinung ist.

Nicht vergessen dürfen wir aber, dass das hier doch ein öffentliches Forum ist und dadurch auch meinungsbildend sein kann. Ich jedenfalls
fühle mich schon verantwortlich Behauptungen entgegenzutreten, die sachlich grob unrichtig und noch dazu wie im ggst. Fall mit der Wolfstötung
für Betroffene massive nämlich existenzbedrohende Folgen haben können. Da ist es schon ein Zeichen von menschlicher Solidarität die Sache klarzustellen und nicht zu warten bis jemand mit Pauken und Trompeten einfährt.

Dass sich der eine User hier rechtlich völlig verstiegen hat wurde ja von einigen u.a. auch von unserem Gastgeber so erkannt und ich hab nur versucht die dahinterstehende rechtliche Systematik, die zu diesem Ergebnis führt, aufzuhellen.
Alpenwolf
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Alpenwolf »

Wolfsblut hat geschrieben:Wenn man schon von ihm lesen muss, das er behauptet, jagen ohne Jagdschein, wäre keine Wilderei (nach § 292 StGB), so kann man ihn einfach nicht ernst nehmen. Er schreibt viel, belegt seine Aussagen allerdings nicht.
§ 292
Jagdwilderei
.

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Und wo steht da etwas von einem Jagdschein?

Wer im eigenen Revier ohne Jagdschein jagt der wildert nicht verstößt aber klarerweise gegen das Jagdgesetz. Oder umgekehrt wenn ich mit Jagdschein in einem fremden Revier jage, dann wildere ich.

Ist das jetzt gut genug erklärt? Deutschland hat seit fast 170 Jahren ein Revierjagdsystem aus dem sich auch die Relation zur Wilderei ergibt.
Fischkopp
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Fischkopp »

Alpenwolf hat geschrieben: Nicht vergessen dürfen wir aber, dass das hier doch ein öffentliches Forum ist und dadurch auch meinungsbildend sein kann. Ich jedenfalls fühle mich schon verantwortlich Behauptungen entgegenzutreten, die sachlich grob unrichtig
Da haben wir zumindest die selbe Motivation hier zu schreiben.
Alpenwolf hat geschrieben: ich hab nur versucht die dahinterstehende rechtliche Systematik, die zu diesem Ergebnis führt, aufzuhellen.
Das ist ja redlich, jedoch sind Sie damit gründlich gescheitert, da Sie einfach nicht verstehen (oder verstehen wollen?) worum es geht, da Sie die dahinter stehende rechtliche Systematik gerade NICHT verstanden haben. Setzen, sechs!
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SammysHP
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von SammysHP »

Schauen wir doch einfach mal in das Bundesjagdgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html

Dort heißt es:
(1) Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.
Um nun in Deutschland jagen zu dürfen, bedarf es folgender Dinge:
  • Keine deutsche Staatsbürgerschaft und kein ständiger Aufenthalt in Deutschland
  • Eine Jagdeinladung aus Deutschland
  • Eine bestandene Jägerprüfung im Ausland, die der deutschen Prüfung vom Umfang her mindestens gleich ist
Damit kann dann ein Ausländerjagdschein beantragt werden (womit man genau genommen doch im Besitz eines Jagdscheins ist). Es gelten natürlich auch die übrigen Gesetze für einen Jagdschein in Deutschland.

Und somit hätten wir dieses Thema erledigt und können wieder zum ursprünglichen Thema "Wolf greift Jäger an" zurück kommen.
polarwolf
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von polarwolf »

SammysHP hat geschrieben:Habt ihr das nun geklärt und könnt zum Thema zurück kommen oder muss ich hier dicht machen?
Einfach Dicht machen reicht hier wohl nicht. Manche Oberlehrer müsten mal für ne Stunde in der Ecke stehen.Aber seit dem ich hier im Forum bin ist es
jedes Jahr im Frühling das gleiche Elend , es tauchen immer wieder Trolle auf die sich hier anmelden um ein bißchen Frust ab zu bauen. :p
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SammysHP
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von SammysHP »

Sorry, aber dein Beitrag gehört nun auch nicht wirklich zum Thema. ;)
Alpenwolf
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Alpenwolf »

SammysHP hat geschrieben:
Um nun in Deutschland jagen zu dürfen, bedarf es folgender Dinge:
  • Keine deutsche Staatsbürgerschaft und kein ständiger Aufenthalt in Deutschland
  • Eine Jagdeinladung aus Deutschland
  • Eine bestandene Jägerprüfung im Ausland, die der deutschen Prüfung vom Umfang her mindestens gleich ist
Damit kann dann ein Ausländerjagdschein beantragt werden (womit man genau genommen doch im Besitz eines Jagdscheins ist). Es gelten natürlich auch die übrigen Gesetze für einen Jagdschein in Deutschland.
So einfach ist das natürlich nicht:

Es besteht in DE Versicherungspflicht. Es muss also auch noch eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen oder nachgewiesen werden.

Weiters ist die Verwaltungspraxis in einigen Bundesländern so angelegt, dass auch noch die Vorlage des Europäischen Feuerwaffenpass verlangt
wird und das eisern obwohl eigentlich contra legem.

Ausländerjagdscheine werden nur für einen kurzen befristeten Zeitraum ( meist für 14 Tage) ausgestellt, ausgenommen für Angehörige der US-Streitkräfte, die das Privileg von 3- Jahresausländerjagscheinen genießen.
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SammysHP
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von SammysHP »

Deswegen sagte ich ja, dass die übrigen Gesetze ihre Gültigkeit behalten. Neben dem 14-tägigen Tagesjagdschein gibt es auch für Ausländer die Möglichkeit, einen ein Jahr lang gültigen Jagdschein zu bekommen, sofern das vom Einladenden gewünscht wird.

Aber wir haben immerhin festhalten können, dass du einen Jagdschein haben musst, um in Deutschland zu jagen. Das hast du bislang immer verneint. Nun ja, anderes Thema, jetzt wirklich wieder zurück.
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