Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
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Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
„…..hab ich mit einem Fuchs verwechselt“ - Hatten wir das nicht auch gerade hier im Forum, unten bei den Luchsthemen?
In Norwegen wurden die ersten Urteile gegen eine Gruppe von insgesamt 12 Wilderern gesprochen: Gefängnisstrafen und Entzug der Jagderlaubnis!. Obwohl die Urteile unter der Forderung der Anklage blieben, ein dennoch deutliches Signal! Es hat sich eine Menge angesammelt: Verstoß gegen das Waffengesetz, organisierte Kriminalität, Umweltvergehen! Sie wurden recht aufwändig aufgespürt, mit Handyüberwachung usw. – bei uns wertet man wohl immer noch Spuren aus
http://www.thelocal.no/20150421/xix-men ... -wolf-hunt
(Vorsicht: Ausdrucksstarkes Foto!)
In Norwegen wurden die ersten Urteile gegen eine Gruppe von insgesamt 12 Wilderern gesprochen: Gefängnisstrafen und Entzug der Jagderlaubnis!. Obwohl die Urteile unter der Forderung der Anklage blieben, ein dennoch deutliches Signal! Es hat sich eine Menge angesammelt: Verstoß gegen das Waffengesetz, organisierte Kriminalität, Umweltvergehen! Sie wurden recht aufwändig aufgespürt, mit Handyüberwachung usw. – bei uns wertet man wohl immer noch Spuren aus
http://www.thelocal.no/20150421/xix-men ... -wolf-hunt
(Vorsicht: Ausdrucksstarkes Foto!)
Re: Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
Billig. Ich weiß nicht, wie das in Norwegen gehandhabt wird, aber bei sehr guter Führung ist er vermutlich früher wieder raus. Und wann beginnt das Jagdverbot zu zählen? Mit der Urteilsverkündung? Mit der Entlassung aus dem Knast (was richtig wäre)? Angemessen wäre ein Jagdverbot auf Lebenszeit. Wenigstens rückt er für einige Zeit ein.Dennis Nordahl, the group’s 48-year-old ringleader was sentenced to one year and eight months in prison and banned from hunting for five years.
Dem ermordeten Wolf hilft's nichts mehr. Ihn können 1000 der besten Wissenschaftler der Welt nicht mehr zum Leben erwecken. Ein einziger närrischer Wolfshasser reicht dagegen ihn umzubringen.
Gruß
Wolf
Re: Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
Wenn der Knabe unbescholten war, sieht mir das eher nach einer bedingten Haftstrafe aus, was aber aus dem Artikel natürlich nicht zu entnehmen ist. Wölfe kann man übrigens nicht ermorden, die kann je nach 'Recht nur erlegen oder töten.
Zuletzt geändert von SammysHP am 21. Apr 2015, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat entfernt
Grund: Vollzitat entfernt
Re: Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
Das ist ein Haltung, die mich regelmäßig sehr zornig macht.Alpenwolf hat geschrieben:Wenn der Knabe unbescholten war, sieht mir das eher nach einer bedingten Haftstrafe aus, was aber aus dem Artikel natürlich nicht zu entnehmen ist. Wölfe kann man übrigens nicht ermorden, die kann je nach 'Recht nur erlegen oder töten.
Es ist schlichte Haarspalterei inkl. unfassbarer Arroganz, um als "Krone der Schöpfung" Mord moralisch zu rechtfertigen. Wer ein Tier ohne explizite Notwehr oder ohne es essen zu wollen tötet, der mordet und steht unterhalb jeden Tieres. Punkt und für mich nicht diskussionsfähig. Daran gibt es nichts, aber auch gar nichts zu beschönigen und so ein Verhalten ist moralisch abartig. Menschliche Rechtsvorstellungen sind im Rahmen der Natur irrelevant.
Gruß
Wolf
Re: Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
Bedingte Haftstrafe? Es geht doch ganz klar aus dem Artikel hervor, dass die Strafe deshalb so "hart" ausgefallen ist, weil hier Gesetze zur Bekämpfung von organisierter (Banden-)kriminalität gegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft hat im übrigen eine noch längere Haftstrafe gefordert.Alpenwolf hat geschrieben:Wenn der Knabe unbescholten war, sieht mir das eher nach einer bedingten Haftstrafe aus, was aber aus dem Artikel natürlich nicht zu entnehmen ist. Wölfe kann man übrigens nicht ermorden, die kann je nach 'Recht nur erlegen oder töten.
Aber gut, ist ja nicht das erste mal, dass Sie hier in rechtlichen Sachen weit daneben greifen.
Unverständlich finde ich allerdings, dass das Jagdverbot nur für eine so kurze Dauer ausgesprochen wurde. Aber sollte man ähnlich wie in D das Merkmal der Zuverlässigkeit bei der Wiederbeantragung erfüllen müssen, werden diese Leute mit Sicherheit nie wieder legal mit einer Waffe rumstreunern.
Im übrigen stimmt es zwar, dass man im Sinne des Straftatbestands nicht von einem Mord an Wölfen sprechen kann, da der Mord im Gesetzeswortlaut die Tötung eines Menschen voraussetzt. Aus rechtsethischer Sicht, als Tötung aus niederen Beweggründen, kann man aber durchaus von Mord sprechen.
Re: Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
In den englischsprachigen Medien habe ich darüber jetzt nichts gefunden, da diese Artikel offensichtlich alle auf der Presseaussendung des WWF-Norwegen basieren, der ja nicht zwangsweise objektiv sein muss und mit Norwegisch kann ich leider nicht dienen. Ich habe nur gemeint, dass unbedingte Haftstrafen in der Höhe bei einem Strafrahmen von 5 Jahren für unbescholtene Bürger für Westeuropa und gerade für Skandinavien nicht typisch wären, auch wenn ihnen das subjektiv nicht gefällt. Im übrigen ist die Aufregung völlig umsonst, da 4 von den 5 Delinquenten berufen haben, das Urteil daher ohnehin nicht rechtskräftig ist.Fischkopp hat geschrieben:
Bedingte Haftstrafe? Es geht doch ganz klar aus dem Artikel hervor, dass die Strafe deshalb so "hart" ausgefallen ist, weil hier Gesetze zur Bekämpfung von organisierter (Banden-)kriminalität gegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft hat im übrigen eine noch längere Haftstrafe gefordert.
Aber gut, ist ja nicht das erste mal, dass Sie hier in rechtlichen Sachen weit daneben greifen.
Unverständlich finde ich allerdings, dass das Jagdverbot nur für eine so kurze Dauer ausgesprochen wurde. Aber sollte man ähnlich wie in D das Merkmal der Zuverlässigkeit bei der Wiederbeantragung erfüllen müssen, werden diese Leute mit Sicherheit nie wieder legal mit einer Waffe rumstreunern.
Im übrigen stimmt es zwar, dass man im Sinne des Straftatbestands nicht von einem Mord an Wölfen sprechen kann, da der Mord im Gesetzeswortlaut die Tötung eines Menschen voraussetzt. Aus rechtsethischer Sicht, als Tötung aus niederen Beweggründen, kann man aber durchaus von Mord sprechen.
Rechtsethisch kann man je nach Geschmack ja über vieles diskutieren, aber dort wo der Wolf in Rahmen der beauftragten oder erlaubten Jagdausübung erlegt oder nach Naturschutzrecht getötet wird, führen sich ihre aus der antispeziesistischen Mottenkiste hervorgekramten "niederen Beweggründe" wohl von selbst ad absurdum.
Re: Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
Ganz ruhig Brauner, scheinbar liegt ihnen lesen UND verstehen nicht so sehr. Absurd sind damit, wieder einmal, Ihre Aussagen. Aber mit dem Rechtsverständnis hapert es hier bei Ihnen ja des öfteren.Alpenwolf hat geschrieben: Rechtsethisch kann man je nach Geschmack ja über vieles diskutieren, aber dort wo der Wolf in Rahmen der beauftragten oder erlaubten Jagdausübung erlegt oder nach Naturschutzrecht getötet wird, führen sich ihre aus der antispeziesistischen Mottenkiste hervorgekramten "niederen Beweggründe" wohl von selbst ad absurdum.
Mal abgesehen davon, dass wir hier über illegale Tötungen sprechen, ist der niedrige Beweggrund ein Mordmerkmal und damit Tatbestandsmerkmal des Straftatbestandes Mord und entspricht so dem Gesetzteswortlaut. Also nichts da Mottenkiste...
Re: Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
Da haben sie nur die Kleinigkeit übersehen, dass auch in ihrer Rechtsordnung der Wolf kein Mensch ist und es mit absoluter Sicherheit auch nicht wird. Der ggst. Tatbestand heißt ganz einfach: Wer einen Wolf ( vorsätzlich) ohne Genehmigung tötet, wird bestraft. Um den zu erfüllen braucht es weder hohe noch niedrige Beweggründe und auf ihre im übrigen niemals nachgereichten mysteriösen wolfspezifischen Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründen warten wir heute noch.Fischkopp hat geschrieben:
Mal abgesehen davon, dass wir hier über illegale Tötungen sprechen, ist der niedrige Beweggrund ein Mordmerkmal und damit Tatbestandsmerkmal des Straftatbestandes Mord und entspricht so dem Gesetzteswortlaut. Also nichts da Mottenkiste...
Veganische Esoterik dürfte in den nächsten Millenien wohl kein demokratisches Staatsziel sein.
Re: Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
Richtig, deshalb schrieb ich oben bereits:Alpenwolf hat geschrieben: Da haben sie nur die Kleinigkeit übersehen, dass auch in ihrer Rechtsordnung der Wolf kein Mensch ist und es mit absoluter Sicherheit auch nicht wird.
Veganische Esoterik dürfte in den nächsten Millenien wohl kein demokratisches Staatsziel sein.
undFischkopp hat geschrieben:Im übrigen stimmt es zwar, dass man im Sinne des Straftatbestands nicht von einem Mord an Wölfen sprechen kann, da der Mord im Gesetzeswortlaut die Tötung eines Menschen voraussetzt. Aus rechtsethischer Sicht, als Tötung aus niederen Beweggründen, kann man aber durchaus von Mord sprechen.
Auch wenn ich mich bei Ihnen gebetsmühlenartig wiederholen muss, machen Sie sich doch wenigstens einmal die Mühe, richtig zu lesen UND zu verstehen.Fischkopp hat geschrieben: Mal abgesehen davon, dass wir hier über illegale Tötungen sprechen, ist der niedrige Beweggrund ein Mordmerkmal und damit Tatbestandsmerkmal des Straftatbestandes Mord und entspricht so dem Gesetzteswortlaut. Also nichts da Mottenkiste...
Was das ganze mit "veganischer Esoterik" zu tun hat, entzieht sich mir allerdings. Ich schätze Ihnen gehen einfach die sachlichen Argumente aus. Schade.
Re: Norwegen: Haftstrafen für Wolfswilderer
Er begreift nicht, daß es universelle Prinzipien gibt, die über menschlichen Gesetzen stehen... Weil diese Prinzipien ständig verletzt werden, sieht der Globus so aus, wie er aussieht. Wachset und mehret euch und macht euch die Erde untertan, egal, was dabei kaputtgeht...Fischkopp hat geschrieben:Was das ganze mit "veganischer Esoterik" zu tun hat, entzieht sich mir allerdings. Ich schätze Ihnen gehen einfach die sachlichen Argumente aus. Schade.
http://verlag.animal-learn.de/component ... 7a176a.jpg
Ich frage mich immer und immer wieder, wie niederträchtig und mörderisch ein Mensch gestrickt sein muß, der das Strahlen im Gesicht einer solchen Wölfin mit einem Fingerdruck auslöscht, ihre Welpen vergiftet, nur damit er mehr Schalenwild zum Abknallen hat...
http://verlag.animal-learn.de/index.php ... &Itemid=59
Die Lektüre dieses Buches kann ich nur jedem an's Herz legen, vielleicht ändert das beim einen oder anderen "Jäger" die Sichtweise. Man soll ja nie aufhören, zu hoffen... Und btw., Marc Bekoff ist kein Esoteriker, sondern ein sehr angesehener, bekannter Verhaltensforscher.
Gruß
Wolf