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Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 14. Nov 2012, 08:16
von balin
Aus aktuellem Anlaß habe ich mich dafür interessieren müssen.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 1QgTgtz3Zg
Hier steht es kurz und übersichtlich, bei Wiki etwas ausführlicher. Nach meinem Verständnis wäre das nicht nur für zweibeinige "Wölfe" anwendbar.
Zu klären wäre allerdings das Wort verhältnismäßig im speziellen vierbeinigen Fall. ;-)

Re: Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 14. Nov 2012, 08:44
von Grauer Wolf
balin hat geschrieben:Aus aktuellem Anlaß habe ich mich dafür interessieren müssen.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 1QgTgtz3Zg
Hier steht es kurz und übersichtlich, bei Wiki etwas ausführlicher. Nach meinem Verständnis wäre das nicht nur für zweibeinige "Wölfe" anwendbar.
Zu klären wäre allerdings das Wort verhältnismäßig im speziellen vierbeinigen Fall. ;-)
Ganz gut erklärt in dem Link! Beim Wolf wird man als artengeschütztes Tier bei tödlicher Notwehr die Beweislast zu tragen haben, ob das wirklich nötig war, zumal der Wolf typischerweise nicht aggressiv gegenüber dem Menschen auftritt. Das gibt auf jeden Fall eine Menge Schreibkram...

Gruß
Wolf

Re: Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 14. Nov 2012, 10:22
von SammysHP
Ohne es genau zu wissen, gehe ich stark davon aus, dass dieser Paragraph in keiner Weise auf "Notwehr gegen einen Wolf" angewendet werden kann. Man müsste sich hier vor dem Naturschutzgesetz rechtfertigen, was zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber durchaus möglich ist.

Hier einige interessante Threads zu dem Thema:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/209050,0.html
http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=22671

Re: Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 14. Nov 2012, 11:25
von balin
Also zum ersten Link. Denen schlage ich mit ihrem Gesäusel den Ranzen voll und der Wolf fängt eine, wenn er sich an meine Kuh ranmacht. ;-)
Der zweite Link klärt immerhin etwas auf, der Rest davon ist Schrott. Ich befinde mich dann also im Notstand. :idea:
Immerhin ein Fortschritt. ;-)

Re: Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 14. Nov 2012, 20:47
von Grauer Wolf
SammysHP hat geschrieben:Hier einige interessante Threads zu dem Thema:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/209050,0.html
http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=22671
Hmmm, das ist zwar ganz interessant, hilft aber nicht weiter bei Wildtieren, die unter Artenschutz stehen...

Gruß
Wolf

Re: Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 14. Nov 2012, 21:18
von SammysHP
Das ist wiederum ein anderes Thema. Es ging nämlich erstmal nur um die Notwehr ansich. Nun, da wir festgestellt haben, dass man sie nicht auf Tiere anwenden kann, ist der nächste Schritt das Finden und Auslegen von Gesetzen, die Wildtiere - insbesondere geschützte - betrifft.

Re: Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 25. Nov 2012, 11:41
von kangal2
balin hat geschrieben:Also zum ersten Link. Denen schlage ich mit ihrem Gesäusel den Ranzen voll und der Wolf fängt eine, wenn er sich an meine Kuh ranmacht. ;-)
Der zweite Link klärt immerhin etwas auf, der Rest davon ist Schrott. Ich befinde mich dann also im Notstand. :idea:
Immerhin ein Fortschritt. ;-)
:mrgreen:
und wenn ein Rudel angreift?
Dann musst Du schon sehr schnell sein, um Deine "Notwehr" an den Mann, bzw. an den Wolf zu bringen.
Ich glaube, auf ehrlichen Zweikampf, also der Reihe nach Wolf gegen Balin, werden sie sich nicht einlassen.
Womit man sich so beschäftigen kann ...

Re: Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 25. Nov 2012, 14:22
von balin
An Rudel denke ich mal noch nicht. Nach den bisherigen Berichten sollen sich aber die Kleingruppen ausser in speziellen Gebieten in den Alpen noch relativ diskret verhalten. Vor ein paar Tagen hat Ash den Bericht über die Wölfe in dem Institut in Österreich und bei Tanjas Askani eingestellt. Ist doch ein Vorteil für uns, wenn die europäischen Wölfe zu scheu für Streicheleinheiten sind.
Und dann mußt du bitte berücksichtigen, daß Angst vor Hunden bei mir überhaupt nicht verbreitet ist. Der Wolf hat einfach das Pech, daß er einem Hund ähnlich sieht und soll ich mich dann verstellen und so tun, als wäre er was besonderes für mich? Zudem bin ich trotz inzwischen erfolgter Selbsterziehung cholerisch veranlagt. Wenn der Wolf also situationsmäßig vorbelastet ist, wie soll er dann mit mir zurechtkommen.
Das Einschüchtern habe ich beim Militär gelernt Seltsamerweise funktioniert das bei Tieren auch. Manchmal lache ich im umgekehrten Fall über die Schauspielerei, speziell wenn mir ein Funktionsträger gegenübersteht. Wenn man bei denen mal Maß genommen hat, dann wird es auch schwierig für die. Den Prozess muß man für Wölfe bei uns tunlichst verhindern.
Also, bitte, es kann noch einiges auf uns zukommen, aber vor der ersten Begegnung habe ich keine Angst. Und dann bin ich ja auch noch entwicklungsfähig. ;-)
Mit dem Notstand beschäftige ich mich gedanklich aber schon vorher. Ich will wissen, was ich machen kann, was ich machen darf und was ich dann letztlich für mich beschließe. Abschlachten, direkt oder indirekt, lasse ich mich jedenfalls nicht, von niemandem!

Re: Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 25. Nov 2012, 18:47
von jurawolf
balin hat geschrieben:An Rudel denke ich mal noch nicht. Nach den bisherigen Berichten sollen sich aber die Kleingruppen ausser in speziellen Gebieten in den Alpen noch relativ diskret verhalten.
wie ist das zu verstehen?

Re: Der Wolf und der Notwehrparagraph

Verfasst: 26. Nov 2012, 03:05
von balin
Aus den französischen Alpen gibt es ja Berichte, wie ein fünfköpfiges Wolfsrudel auch von zwei Herdenschutzhunden bewachte Herden über die Nachtzäune treiben und trotz dieser Schutzmaßnahmen zu ihrer Beute kommen. Es gibt ein Video aus der Nähe des- oder im Mercantour wo eine Nachtkamera die Struktur eines solchen Angriffes erkennen läßt. Im alten Forum habe ich das mal eingestellt. Das Video steht entweder beim ONCFS oder beim Nationalpark selber.
Die Befürchtung ist nach so einem kleinen Film dann, daß von interessierter Seite Vorkommnisse gesehen werden, die sie gerne gesehen haben möchten.
Wenn aber die Herde draussen ist und einer der HSH verletzt ist und Schafe fehlen, dann muß an der Sache etwas dran sein, auch wenn der Besitzer selber bei Nacht bestimmt nichts gesehen hat und in vielem auf seine Phantasie angewiesen ist. Alleine, wenn ich das hernehme, was ich hier weitergegeben habe, war diese
Konstellation schon mehrmals vorhanden. Im Valee de L'Ubaye kann man davon ausgehen, daß die Pensionsherden einfach zu groß und unübersichtlich sind und im Vercors muß man einem Rudel einfach etwas gleichwertiges entgegenstellen, wenn man nicht nachts draussen schlafen will. Mit den Wölfen in Rudeln kommt da ein gewisser Umdenkungsprozess auf die bestimmt nicht untapferen Tierhalter zu. Sie müssen ihren Maßnahmenkatalog entsprechend anpassen. Von Gerichtsverhandlungen gegen Besitzer von Touristen beissenden Herdenschutzhunden habe ich auch schon erzählt. Da hört dann wohl der Notstand für die Schafhalter auf, weil ein neuer gesetzt wird. Also, was machen?
Die Frage nach der Selbsthilfe und ihren rechtlichen Folgen ist also durchaus berechtigt.