Unterschiede zu USA :: Jäger warnt vor Ausbreitung der Wölfe ... |
Autor |
Nachricht |
C.J.W. Handendoek
Anmeldungsdatum: 01.11.2009 Beiträge: 87
|
Verfasst am: 09 Nov 2009 1:57 Titel: Mal was Positives |
|
|
Gerade bin ich über das Irrenforum und das Thema Fallenjagd über dieses zu diesem bei der Arbeitsgemeinschaft naturnahe Jagd Schleswig-Holstein e.V. gelangt.
Handendoek |
|
Nach oben |
|
|
SammysHP
Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen
|
Verfasst am: 09 Nov 2009 15:56 Titel: |
|
|
Was soll man dazu sagen? - Weiter so! _________________
|
|
Nach oben |
|
|
Der Jäger
Anmeldungsdatum: 05.11.2009 Beiträge: 19 Wohnort: Sachsen
|
Verfasst am: 10 Nov 2009 16:02 Titel: |
|
|
Ihr habt ja Sorgen! Ich denke in diesem Forum geht es um den Wolf? Fallenjagd hat damit schlichtweg nichts zu tun. Abgesehen davon bezweifle ich so langsam, dass der Normalbürger weiß, wie Fallenjagd funktioniert. Die Verfasser in dem Beitrag wahrscheinlich auch nicht. Die plappern irgendwas nach, was sie mal gehört haben. Vielleicht kann ich hier zur Aufklärung etwas beitragen.
In Deutschland sind 2 Arten von Fallen erlaubt. Fallen die sofort töten und diejenigen welche das Wild unversehrt fangen. In den Lebendfallen muss absolute Dunkelheit herrschen, dann rollen sich die Tierchen zusammen und ruhen bzw. schlafen sogar.
Die Totschlagfallen beschränken heute fast nur noch auf Eiabzugseisen. Diese eignen sich besonders zum Marderfang. Das Eisen wird in eine Fangkiste mit einem 8 cm großen Einschlupfloch eingebaut. Nach der Außenwand kommt noch eine zweite Wand mit einem versetzten Loch, durch die der Marder hindurch muss. Damit wird sichergestellt, dass niemand in den Innenraum greifen kann. Dann erst kommt der eigentliche Fallenraum. Wenn der Marder nun das Ei anhebt und nur dann schlägt die Falle zu und tötet ihn augenblicklich. Diese 100 % Wahrscheinlichkeit des schnellen Tötens erreicht keine Schusswaffe. Vor Unbefugten werden diese Fangkisten mit einem Schloss gesichert.
Einige Bundesländer besitzen eigene Fangjagdverordnungen.
Schwanenhälse werden zum Fuchsfang nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt. Die Tellereisen sind im Osten seit der Wende verboten. In den alten Bundesländern bestimmt schon eher. |
|
Nach oben |
|
|
|
|