"Sauerei" :: Isegrimm im Fadenkreuz? |
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SnowWolf
Anmeldungsdatum: 15.09.2006 Beiträge: 212 Wohnort: Arnstadt
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Verfasst am: 25 Feb 2008 22:55 Titel: |
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Gibts hier mal wieder etwas neues zu erfahren? Auch in Bezug auf gesunder Wolf usw.? _________________
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SammysHP
Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen
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Verfasst am: 26 Feb 2008 0:28 Titel: |
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Ich weiß leider nichts. Wenn ich in zwei Wochen mit meiner Facharbeit fertig bin, werde ich mich auch wieder mehr mit dem Thema beschäftigen. _________________
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SnowWolf
Anmeldungsdatum: 15.09.2006 Beiträge: 212 Wohnort: Arnstadt
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Verfasst am: 27 Feb 2008 2:43 Titel: |
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SammysHP hat folgendes geschrieben: | Ich weiß leider nichts. Wenn ich in zwei Wochen mit meiner Facharbeit fertig bin, werde ich mich auch wieder mehr mit dem Thema beschäftigen. |
Joa ok, ich meine nach 2 Monaten muss sich ja langsam mal was neues ergeben haben oder meinst du nicht? _________________
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wolfrüde
Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG
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Verfasst am: 27 Feb 2008 10:20 Titel: |
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SnowWolf hat folgendes geschrieben: | Joa ok, ich meine nach 2 Monaten muss sich ja langsam mal was neues ergeben haben oder meinst du nicht? |
Das bezweifele ich langsam.
Manche Sachen brauchen hier in Deutschland Jahre. _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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Jens Moderator
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe
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Verfasst am: 27 Feb 2008 11:52 Titel: |
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Die Ermittlungen dauern da noch an und werden auch noch einige Zeit länger dauern. Das ist aber auch üblich und durchaus normal. |
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SnowWolf
Anmeldungsdatum: 15.09.2006 Beiträge: 212 Wohnort: Arnstadt
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Verfasst am: 27 Feb 2008 18:06 Titel: |
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Jens hat folgendes geschrieben: | Die Ermittlungen dauern da noch an und werden auch noch einige Zeit länger dauern. Das ist aber auch üblich und durchaus normal. |
Hmmm ok... Die Mühlen der Behörden mahlen langsam... wie immer... Kann sowas verjähren? _________________
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Jens Moderator
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe
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Verfasst am: 27 Feb 2008 21:18 Titel: |
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Nee, verjähren kann es nun nicht mehr. Das Ermittlungsverfahren ist ja offiziell eingeleitet und kann wenn überhaupt nur wieder offiziell eingestellt werden oder zur Anklage gebracht werden - was wohl hoffentlich auch diesmal geschehen wird - . |
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Flex
Anmeldungsdatum: 18.10.2007 Beiträge: 69
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Verfasst am: 28 Feb 2008 11:33 Titel: |
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Ganz genau, diese 'Sache' verläuft ganz sicher nicht im Sande, dafür ist sie zu hoch aufgetragen!
Der im Raum Lüchow erschossene Wolf ist wohl auch nicht identisch mit "jenem" Wolf, welcher bereits mehrfach vorher gesichtet wurde.
Am 26.Januar '08 wurde übrigens im dortigen Gebiet von drei glaubhaften Jägern gleich zwei(!!) Wölfe bei der Hetze auf ein Reh beobachtet!
Das hört sich doch eventuell nach einem Wurf im Frühjahr an! |
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wolfrüde
Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG
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Verfasst am: 28 Feb 2008 12:12 Titel: |
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Flex hat folgendes geschrieben: |
Das hört sich doch eventuell nach einem Wurf im Frühjahr an! |
Das wäre sehr schön! _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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Andadena
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 58 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 28 Feb 2008 13:54 Titel: |
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das das Ermittlungsverfahren schnell abgeschlossen wird, da glaube ich auch nicht dran. Leider die ganz normale Bürokratie.
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Flex hat folgendes geschrieben:
Das hört sich doch eventuell nach einem Wurf im Frühjahr an!
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Vielleicht ein neues Rudel, wäre echt super! _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Bertolt Brecht |
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CleanerWolf
Anmeldungsdatum: 09.09.2006 Beiträge: 427 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 04 Aug 2008 16:25 Titel: |
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Zitat: |
04.08.08, 14:08
Lüneburg
Strafbefehle und Geldstrafe gegen Schützen eines wild lebenden Wolfs
Das Amtsgericht Dannenberg erließ gegen die zwei Schützen eines wild
lebenden Wolfs Strafbefehle. Ein Schütze der 3 Schüsse auf den Wolf
abgegeben hat muss 12.800 Euro Strafe bezahlen, der andere Schütze 4.000 Euro. Es wurde ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz begangen,
erklärte die Staatsanwaltschaft Lüneburg.
Nach tödlichen Schüssen auf einen wild lebenden Wolf sollen zwei Jäger
aus dem niedersächsischen Kreis Lüchow-Dannenberg Geldstrafen zahlen.
Das Amtsgericht Dannenberg erließ gegen die 46 und 51 Jahre alten Männer wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz Strafbefehle über 10.800 und 4.000 Euro. Dem jüngeren Jäger werde zudem ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorgeworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft Lüneburg, die die Strafbefehle beantragt hatte, am Montag. Beide Männer legten Einspruch ein.
Die beiden Jäger gaben nach Angaben der Ermittlungsbehörde im Dezember vergangenen Jahres insgesamt vier Schüsse auf das geschützte Tier ab.
Später hätten sie erklärt, das Tier sei bereits verletzt gewesen sei und
sie hätten es von seinen Qualen erlösen wollen, sagte Staatsanwältin
Angelika Klee. Die Begutachtung des toten Wolfes habe aber ergeben, dass er trotz einer vorherigen Schussverletzung am linken Vorderlauf
überlebensfähig gewesen sei.
Das Tier habe sich noch auf drei Beinen fortbewegen können, sagte die
Staatsanwältin. Den Schützen, der den Wolf zunächst ins Bein geschossen
habe, habe man nicht ermitteln können. Später habe der 46-jährige Jäger
insgesamt drei Schüsse auf das Tier abgegeben, darunter auch den
tödlichen. Dafür habe man eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Euro beantragt. Sein 51-jähriger Begleiter habe den Wolf einmal getroffen.
Bei ihm laute der Strafbefehl auf 50 Tagessätze zu 80 Euro. Nach dem
Einspruch der beiden Männer muss nun das Amtsgericht Dannenberg über die Schüsse auf den Wolf verhandeln.
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Quelle: http://www.focus.de/panorama/diverses/lueneburg-strafbefehle-und-geldstrafe-gegen-schuetzen-eines-wild-lebenden-wolfs_aid_322338.html
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Na immerhin schonmal Geldstrafen. Zumindest dem Jäger mit den 180 Tagessätzen könnte die Jagdbehörde den Jagdschein abnehmen, bin mal gespannt, ob das auch passiert. Leider hat der andere Jäger weniger als 60 Tagessätze aufgebrummt bekommen.
Jedenfalls ist es der erste Fall, in dem es tatsächlich mal zu einem Strafbefehl kommt und man kann nur hoffen, dass das ein Signal an die restliche Jägerschaft ist, in Zukunft Wölfe in Ruhe zu lassen. _________________ "Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte |
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Jens Moderator
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe
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Verfasst am: 04 Aug 2008 17:24 Titel: |
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Leider haben beide Jäger Einspruch eingelegt, somit sind die Strafbefehle nicht rechtskräftig. Jetzt kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Ich hoffe das Gericht geht da nicht von dem Strafmaß runter.
Also erstmal wieder abwarten, was die Gerichtsverhandlung bringt.
Der Jagdschein kann und darf erst nach einem rechtskräftigen Urteil ( bei einer rechtskräftigen Verurteilung von über 60 Tagessätze ) von der zuständigen Behörde aberkannt und eingezogen werden. |
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SammysHP
Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen
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Verfasst am: 04 Aug 2008 17:42 Titel: |
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Abwarten und hoffen. _________________
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wolfrüde
Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG
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Verfasst am: 04 Aug 2008 21:15 Titel: |
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Wie schon im anderen Thread:
Wenigstens passiert etwas. _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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CleanerWolf
Anmeldungsdatum: 09.09.2006 Beiträge: 427 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12 Jan 2009 23:30 Titel: |
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Zitat: |
Lokales aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
Wolfsprozess im Februar
Jäger müssen sich vor Dannenberger Amtsgericht verantworten
rg Dannenberg. Anfang Februar müssen sich vor dem Dannenberger
Amtsgericht die beiden Jäger verantworten, die im Dezember 2007 bei
Gedelitz einen wild lebenden Wolf (Foto) erschossen hatten. Die beiden
heute 48 und 53 Jahre alten Männer aus Westniedersachsen, die zur
Gastjagd in Lüchow-Dannenberg waren, hatten Ende vergangenen Jahres
einen Strafbefehl der Lüneburger Staatsanwaltschaft abgelehnt, nach dem
sie für das Töten des Wolfes hohe Geldstrafen hätten zahlen sollen, und
werden daher nun am 5. Februar vor Gericht stehen. Wölfe stehen unter Naturschutz und dürfen überhaupt nicht geschossen werden.
Quelle: http://www.ejz.de
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_________________ "Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte |
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