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Wolf im Landkreis Lüneburg erschossen!

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"Sauerei" :: Isegrimm im Fadenkreuz?  
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SnowWolf



Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 212
Wohnort: Arnstadt

BeitragVerfasst am: 25 Feb 2008 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Gibts hier mal wieder etwas neues zu erfahren? Auch in Bezug auf gesunder Wolf usw.?
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 0:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß leider nichts. Wenn ich in zwei Wochen mit meiner Facharbeit fertig bin, werde ich mich auch wieder mehr mit dem Thema beschäftigen.
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SnowWolf



Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 212
Wohnort: Arnstadt

BeitragVerfasst am: 27 Feb 2008 2:43    Titel: Antworten mit Zitat

SammysHP hat folgendes geschrieben:
Ich weiß leider nichts. Wenn ich in zwei Wochen mit meiner Facharbeit fertig bin, werde ich mich auch wieder mehr mit dem Thema beschäftigen.


Joa ok, ich meine nach 2 Monaten muss sich ja langsam mal was neues ergeben haben oder meinst du nicht?

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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

germany.gif
BeitragVerfasst am: 27 Feb 2008 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

SnowWolf hat folgendes geschrieben:
Joa ok, ich meine nach 2 Monaten muss sich ja langsam mal was neues ergeben haben oder meinst du nicht?


Das bezweifele ich langsam.
Manche Sachen brauchen hier in Deutschland Jahre.

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Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 27 Feb 2008 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ermittlungen dauern da noch an und werden auch noch einige Zeit länger dauern. Das ist aber auch üblich und durchaus normal.
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SnowWolf



Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 212
Wohnort: Arnstadt

BeitragVerfasst am: 27 Feb 2008 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Jens hat folgendes geschrieben:
Die Ermittlungen dauern da noch an und werden auch noch einige Zeit länger dauern. Das ist aber auch üblich und durchaus normal.


Hmmm ok... Die Mühlen der Behörden mahlen langsam... wie immer... Kann sowas verjähren?

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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 27 Feb 2008 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, verjähren kann es nun nicht mehr. Das Ermittlungsverfahren ist ja offiziell eingeleitet und kann wenn überhaupt nur wieder offiziell eingestellt werden oder zur Anklage gebracht werden - was wohl hoffentlich auch diesmal geschehen wird - .
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Flex



Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 69

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BeitragVerfasst am: 28 Feb 2008 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz genau, diese 'Sache' verläuft ganz sicher nicht im Sande, dafür ist sie zu hoch aufgetragen!

Der im Raum Lüchow erschossene Wolf ist wohl auch nicht identisch mit "jenem" Wolf, welcher bereits mehrfach vorher gesichtet wurde.

Am 26.Januar '08 wurde übrigens im dortigen Gebiet von drei glaubhaften Jägern gleich zwei(!!) Wölfe bei der Hetze auf ein Reh beobachtet!


Das hört sich doch eventuell nach einem Wurf im Frühjahr an! Very Happy
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

germany.gif
BeitragVerfasst am: 28 Feb 2008 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Flex hat folgendes geschrieben:

Das hört sich doch eventuell nach einem Wurf im Frühjahr an! Very Happy


Das wäre sehr schön!

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Andadena



Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 58
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 28 Feb 2008 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

das das Ermittlungsverfahren schnell abgeschlossen wird, da glaube ich auch nicht dran. Leider die ganz normale Bürokratie.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Flex hat folgendes geschrieben:

Das hört sich doch eventuell nach einem Wurf im Frühjahr an!
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Vielleicht ein neues Rudel, wäre echt super!

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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Bertolt Brecht
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

04.08.08, 14:08

Lüneburg
Strafbefehle und Geldstrafe gegen Schützen eines wild lebenden Wolfs

Das Amtsgericht Dannenberg erließ gegen die zwei Schützen eines wild
lebenden Wolfs Strafbefehle. Ein Schütze der 3 Schüsse auf den Wolf
abgegeben hat muss 12.800 Euro Strafe bezahlen, der andere Schütze 4.000 Euro. Es wurde ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz begangen,
erklärte die Staatsanwaltschaft Lüneburg.
Nach tödlichen Schüssen auf einen wild lebenden Wolf sollen zwei Jäger
aus dem niedersächsischen Kreis Lüchow-Dannenberg Geldstrafen zahlen.
Das Amtsgericht Dannenberg erließ gegen die 46 und 51 Jahre alten Männer wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz Strafbefehle über 10.800 und 4.000 Euro. Dem jüngeren Jäger werde zudem ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorgeworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft Lüneburg, die die Strafbefehle beantragt hatte, am Montag. Beide Männer legten Einspruch ein.

Die beiden Jäger gaben nach Angaben der Ermittlungsbehörde im Dezember vergangenen Jahres insgesamt vier Schüsse auf das geschützte Tier ab.
Später hätten sie erklärt, das Tier sei bereits verletzt gewesen sei und
sie hätten es von seinen Qualen erlösen wollen, sagte Staatsanwältin
Angelika Klee. Die Begutachtung des toten Wolfes habe aber ergeben, dass er trotz einer vorherigen Schussverletzung am linken Vorderlauf
überlebensfähig gewesen sei.

Das Tier habe sich noch auf drei Beinen fortbewegen können, sagte die
Staatsanwältin. Den Schützen, der den Wolf zunächst ins Bein geschossen
habe, habe man nicht ermitteln können. Später habe der 46-jährige Jäger
insgesamt drei Schüsse auf das Tier abgegeben, darunter auch den
tödlichen. Dafür habe man eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Euro beantragt. Sein 51-jähriger Begleiter habe den Wolf einmal getroffen.
Bei ihm laute der Strafbefehl auf 50 Tagessätze zu 80 Euro. Nach dem
Einspruch der beiden Männer muss nun das Amtsgericht Dannenberg über die Schüsse auf den Wolf verhandeln.

Copyright © 2008 by FOCUS Online GmbH

Quelle: http://www.focus.de/panorama/diverses/lueneburg-strafbefehle-und-geldstrafe-gegen-schuetzen-eines-wild-lebenden-wolfs_aid_322338.html

Na immerhin schonmal Geldstrafen. Zumindest dem Jäger mit den 180 Tagessätzen könnte die Jagdbehörde den Jagdschein abnehmen, bin mal gespannt, ob das auch passiert. Leider hat der andere Jäger weniger als 60 Tagessätze aufgebrummt bekommen.
Jedenfalls ist es der erste Fall, in dem es tatsächlich mal zu einem Strafbefehl kommt und man kann nur hoffen, dass das ein Signal an die restliche Jägerschaft ist, in Zukunft Wölfe in Ruhe zu lassen.

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es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Leider haben beide Jäger Einspruch eingelegt, somit sind die Strafbefehle nicht rechtskräftig. Jetzt kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Ich hoffe das Gericht geht da nicht von dem Strafmaß runter.
Also erstmal wieder abwarten, was die Gerichtsverhandlung bringt.
Der Jagdschein kann und darf erst nach einem rechtskräftigen Urteil ( bei einer rechtskräftigen Verurteilung von über 60 Tagessätze ) von der zuständigen Behörde aberkannt und eingezogen werden.
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

germany.gif
BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Abwarten und hoffen.
_________________
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon im anderen Thread:
Wenigstens passiert etwas.

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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 12 Jan 2009 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Lokales aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg

Wolfsprozess im Februar

Jäger müssen sich vor Dannenberger Amtsgericht verantworten

rg Dannenberg. Anfang Februar müssen sich vor dem Dannenberger
Amtsgericht die beiden Jäger verantworten, die im Dezember 2007 bei
Gedelitz einen wild lebenden Wolf (Foto) erschossen hatten. Die beiden
heute 48 und 53 Jahre alten Männer aus Westniedersachsen, die zur
Gastjagd in Lüchow-Dannenberg waren, hatten Ende vergangenen Jahres
einen Strafbefehl der Lüneburger Staatsanwaltschaft abgelehnt, nach dem
sie für das Töten des Wolfes hohe Geldstrafen hätten zahlen sollen, und
werden daher nun am 5. Februar vor Gericht stehen. Wölfe stehen unter Naturschutz und dürfen überhaupt nicht geschossen werden.

Quelle: http://www.ejz.de

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Die Ärzte
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